Nutzungsbedingungen
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Überlassung und Nutzung durch den Kunden des Services Support Eins cloud.
Support Eins cloud ist ein Service zum sicheren Synchronisieren der Softwarelösung Support Eins cloud und deren Nachfolgeversionen. Der Vergleich und die Synchronisation kann dabei auf einem einzelnen Rechner (Desktop) oder verschiedenen miteinander vernetzten Rechnern (Desktop/Notebook, Server, mobile Datenerfassung) erfolgen. (MDE: Apple iOS, Google Android. Weitere MDE-Betriebssysteme auf Anfrage.) Support Eins cloud beinhaltet kein Backup der synchronisierten Daten auf dem Server. Die Software wird in einer Basisversion mit der Möglichkeit von Modulerweiterungen angeboten. Des Weiteren beinhaltet eva 3 cloud eine Lösung für Routenoptimierung und Fahrzeugtracking (Fahrzeugtracking ).
Die Überlassung erfolgt durch Zurverfügungstellung von Support Eins cloud durch Support Eins GmbH. Hierüber wird der Kunde schriftlich oder per E-Mail informiert.
Die Nutzung des Moduls Fahrzeugtracking erfordert das Modul Tourenplanung. Zum Einsatz des Software-Systems ist ein Internetzugang vom Kunden vorzuhalten.
eVM ist ein EDV-gestütztes Management- und Informationssystem für die elektronische Beratung von Kunden über die Vertragssituation zwischen dem Sanitätshaus und den Kostenträgern. Voraussetzung für die Nutzung des eVM-Beratungsassistenten ist eine gültige Nutzungsvereinbarung über die separate egeko-Vertragsdatenbank.
Für die Nutzung von Support Eins cloud sind vom Kunden folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Internetzugang über A-DSL, S-DSL, LTE oder UMTS; nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind die für den Zugang erforderlichen Anschlüsse sowie die für die Nutzung von Support Eins cloud erforderlichen Internetverbindungen.
Server, PC oder Notebook mit einem aktuellen Windows-Betriebssystem, Bearbeitungen unter Apple OS X oder Linux sind nur nach Absprache mit der Support Eins GmbH möglich.
Internetbrowser: MS-Internet Explorer ab 9.0, Firefox ab 3.0.
Installation oder Aktivierung der Client-Software auf einem Server, PC oder Notebook nur in Verbindung mit Support Eins cloud oder deren Nachfolgeversionen.
Die Nutzung von Support Eins cloud setzt voraus, dass der Kunde über eine Lizenz des Programms Support Eins cloud oder einer der Folgeversionen verfügt.
Mit Support Eins cloud erbringt die Support Eins GmbH im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen:
Eine Die für den Zugang und die Nutzung von Support Eins cloud erforderliche Software wird durch Aushändigung einer CD-ROM oder per Download bereitgestellt.
Eine vollständige Verschlüsselung des Datentransfers während des Synchronisationsvorgangsmittels aktueller Verschlüsselungsstandards.
Eine Speicherung (Backup) der Daten des Kunden auf einem Server erfolgt nicht und wird von Support Eins GmbH nicht geschuldet.
Die Support Eins GmbH verpflichtet sich, alle gebotenen Vorkehrungen zu treffen, die zur Sicherung des Systems und der Daten des Kunden gegenüber einem Zugriff durch Dritte erforderlich sind. Insbesondere ist eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen. Hierzu gehört auch der kontinuierliche Einsatz jeweils aktueller Soft ware zum Schutz vor Computerviren. Eine Haftung der Support Eins GmbH für Virenschäden, die trotz Einsatz ordnungsgemäßer Virenschutzsoftware entstehen, besteht nicht.
Die Support Eins GmbH ist berechtigt, die Inhalte von Support Eins cloud entsprechend der technischen Entwicklung und den Forderungen der Kunden, wie auch den sich in der Praxis ergebenden, tatsächlichen Anforderungen – unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Kunden – zu verändern. Die Support Eins GmbH verpflichtet sich zur Weiter entwicklung des Software-Systems Support Eins cloud und der dazugehörigen Module und technischen Systemkomponenten. Über die Weiterentwicklungen wird der Kunde umgehend informiert. Der Kunde ist verpflichtet, die sich aus der Weiterentwicklung etwaig ergebenden notwendigen Modifikationen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware auf eigene Kosten durchzuführen.
Im Falle, dass Fahrzeugtracking Tracking zum Einsatz kommt, trägt der Kunde die Kosten des Einbaus der Tracking-Komponenten selbst. Im Falle des Defektes einer solchen Komponente ist die Verpflichtung der Support Eins GmbH auf die Lieferung einer funktionstüchtigen Austauschkomponente beschränkt. Die Kosten für den Ausbau der defekten Komponente und für den Einbau der Austauschkomponente trägt der Kunde selbst.
Support Eins cloud wird auf der Support Eins cloud-Plattform erbracht, die täglich in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr mit einer Verfügbarkeit von 98% erreichbar ist. Alle zum Betreiben von Support Eins cloud verwendeten Server und Systemkomponenten sind durch ein Firewall-System vom Internet getrennt. Dieses schützt die Systemkomponenten vor Angriffen und unberechtigten Zugriffen aus dem Internet.
Support Eins cloud kann zu Wartungszwecken außer Betrieb genommen werden. Der Kunde wird in diesem Fall von der Support Eins GmbH rechtzeitig informiert. Die Support Eins GmbH ist bemüht, diese Wartungsarbeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchführen zu lassen. Die Zeiträume von Wartungsarbeiten sind von der oben beschriebenen Verfügbarkeit ausgenommen.
Die Support Eins GmbH nimmt Störungsmeldungen des Kunden während der üblichen Betriebszeiten Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr entgegen. Die Support Eins GmbH beginnt unverzüglich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit der Beseitigung der Störungen. Bei Störungen außerhalb der Betriebszeiten sind die Anfragen per E-Mail der Support Eins GmbH mitzuteilen. Die Support Eins GmbH ist berechtigt, sich bei der Bearbeitung der Störungsmeldungen der optadata.com GmbH als ihrer Erfüllungsgehilfin zu bedienen.
§ 2 Pflichten des Kunden
Die dem Kunden zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben.
Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in Programme, die von der Support Eins GmbH betrieben werden, einzugreifen oder in diese eingreifen zu lassen.
Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die von der Support Eins GmbH durch die Überprüfung Ihrer technischen Einrichtungen entstanden Aufwendung zu ersetzen, sofern keine Störung der technischen Einrichtungen der Support Eins GmbH vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
Die zu übermittelnden Daten sind zuvor durch den Kunden mit angemessenen Mitteln (z.B. Virenfiltern) auf schädliche Komponenten hin zu untersuchen. Eine Überprüfung der Daten auf einen eventuell Virenbefall oder Ähnliches kann durch die Support Eins GmbH nicht erfolgen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte über Support Eins cloud zu vergleichen oder zu synchronisieren, welche Dritte in ihren Rechten verletzten oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen.
Sollte der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich verletzen, kann die Support Eins GmbH die Dienstleistungen auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der Support Eins GmbH bleiben hiervon unberührt. Vom Kunden autorisierte Nutzer sind zu verpflichten, diese Bestimmungen ebenfalls einzuhalten.
Der Kunde und/oder seine Anwender sind nicht zu Nutzungen oder Eingriffen berechtigt, die das Funktionieren von Support Eins cloud stören können.
Die im Betrieb des Kunden zur Nutzung von Support Eins cloud befugten Mitarbeiter sind der Support Eins GmbH jeweils unverzüglich in schriftlicher Form namentlich zu benennen. Dies gilt auch für etwaige Änderungen hinsichtlich der befugten Mitarbeiter (z. B. Ausscheiden eines Mitarbeiters, betriebsinterner Entzug der Zugangsberechtigung).
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Software-System Support Eins cloud geschaffen werden; dies gilt insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Die Support Eins GmbH wird den Kunden auf entsprechende Anfrage über die jeweils einzusetzenden Browser informieren. Sämtliche Verbindungsentgelte zum Internet sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit sowie die korrekte Eingabe der Daten seines Betriebes. Der Kunde verpflichtet sich, die Support Eins GmbH von sämtlichen Ansprüchen anderer Anwender oder sonstiger Dritter freizustellen, die gegenüber der Support Eins GmbH wegen der vom Kunden oder seinen Mitarbeitern unter Verstoß gegen die in den vorstehenden Sätzen 1 und 2 enthaltenen Verpflichtungen eingegebenen Daten geltend gemacht werden. Der Kunde hat auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Support Eins GmbH einschließlich der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Fehleingabe nicht zu vertreten hat.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
Mit dem 1. des auf die Bereitstellung von Support Eins cloud folgenden Monats beginnt die Laufzeit der Vereinbarung und die Zahlungspflicht des Kunden.
Die Fälligen Beträge werden von der Support Eins GmbH entsprechend einer vom Kunden zu erteilenden Einzugsermächtigung vom vereinbarten Konto im Zuge der Rechnungsstellung eingezogen. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Support Eins GmbH die ihr entstanden Kosten zu erstatten.
Die Support Eins GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt jedoch weiter verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
Gerät der Kunde mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Rückstand, kann die Support Eins GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
Gerät die Support Eins GmbH ihrerseits mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 5 dieser Vereinbarung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt von der Vereinbarung berechtigt, wenn die Support Eins GmbH eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
§ 4 Nutzungsrechte
Die Support Eins GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software.
Die Software darf vom Kunden oder durch von diesem beauftragte Dritte weder geändert noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Support Eins cloud über die in dieser Vereinbarung beschriebene Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder aber Dritten zugänglich zu machen.
Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung von Support Eins cloud durch Dritte oder durch nicht von ihm autorisierte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vereinbarungsstrafe in Höhe des zehnfachen monatlichen Überlassungspreises zu zahlen. Die Support Eins GmbH behält sich eine Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen vor.
Support Eins cloud und die sonstigen Module und technischen Komponenten unterliegen dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG. Bei den zur Verfügung gestellten Daten handelt es sich um ein schutzfähiges Datenbankwerk und um eine Datenbank i.S.v. §§ 4 Absatz (2), 87a Absatz (1) UrhG. Sämtliche Rechte an allen sonstigen Elementen des Software-Systems Support Eins cloud einschließlich der Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den dargebotenen Inhalten und Dokumenten stehen der Support Eins GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 459, 45141 Essen zu.
Dem Kunden ist es untersagt, Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Software-Systems Support Eins cloud oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale zu entfernen oder zu verändern.
§ 5 Haftung, Schadensminderungspflicht
Support Eins cloud wurde mit der größten Sorgfalt entwickelt. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass das Programm auf jedem Zielsystem hundertprozentig fehlerfrei läuft. Deshalb übernimmt die Support Eins GmbH keine Haftung für Unverträglichkeiten mit Hardware-Komponenten und anderen Softwareprodukten oder deren Komponenten.
Das Programm wird wie es ist zur Verfügung gestellt, ohne jede Garantie für die Brauchbarkeit für einen bestimmten Anwendungsfall. Die Support Eins GmbH übernimmt auch keine Garantie dafür, dass die im Programm enthaltenen Informationen den Anforderungen des Kunden entsprechen oder dass der Nutzer das Programm fehler- oder entbehrungsfrei nutzen kann. Sollten Fehler auftreten, ist die Support Eins GmbH bemüht, diese im Rahmen ihrer Möglichkeit zu beheben und dem Kunden eine fehlerbereinigte Version anzubieten.
Die Support Eins GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen des Software- Systems Fahrzeugtracking zur Verfügung gestellten Daten. Dem Kunden ist bekannt, dass die im Rahmen des Software-Systems Fahrzeugtracking zur Verfügung gestellten Daten von den Mitarbeitern des Kunden eingegeben werden und sich damit einer Kontrolle durch die Support Eins GmbH entziehen. Die Qualität und Aktualität sowie Verlässlichkeit der Daten hängt somit ausschließlich vom Eingabeverhalten sämtlicher Mitarbeiter des Kunden ab.
Die Support Eins GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und Grobfahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für sonstige schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet die Support Eins GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 3.
Die Haftung der Support Eins GmbH ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – mithin im Fall leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen der Höhe nach auf 2.500,00 € für jeden einzelnen Schadensfall, maximal jedoch auf insgesamt 7.500,00 € pro Vertragsjahr (12 Monatszeitraum, beginnt mit Inkrafttreten der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung) beschränkt.
Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutz bleiben unberührt.
Es obliegt dem Kunden, möglicherweise eintretende Schäden und Aufwendungen dadurch zu mindern, dass er in ausreichenden Intervallen und in geeigneter Form seine Daten sichert. Als geeignet ist eine Form anzusehen, die eine Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht. Als ausreichende Intervalle sind solche Zeiträume anzusehen, die Schäden bei einem eventuellen Datenverlust in einem Umfang halten, der typischerweise nicht über der vereinbarten Haftungshöchstgrenze nach Ziffer 3 dieses Paragraphen liegt.
Der Kunde haftet gegenüber der Support Eins GmbH für Schäden aus einem von ihm oder seinen Mitarbeitern zu vertretenden Missbrauch. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Support Eins GmbH von sämtlichen Ansprüchen anderer Anwender oder sonstiger Dritter freizustellen, die gegenüber der Support Eins GmbH wegen der vom Kunden oder seinen Mitarbeitern missbräuchlich eingegebenen Daten geltend gemacht werden. Der Kunde hat auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Support Eins GmbH einschließlich der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen.
§ 6 Nutzungsdauer
Die Mindestvertragslaufzeit für die Nutzung von Support Eins cloud beträgt je nach gewählter Option auf Seite 3 der Vereinbarung 24 oder 48 Monate. Nach Ablauf verlängert sich die Vereinbarung jeweils um 12 weitere Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. E-Mail und Fax genügen dieser Form nicht. Die Nichteinhaltung der Form führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
§ 7 Datenschutz und Beweisklausel
Es besteht dahingehende Einigkeit darüber, dass die Support Eins GmbH die Nutzungsdaten in‚ maschinenlesbarer Form bei der opta data IT Solutions GmbHspeichert und im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertragsverhältnisses dort verarbeitet. Sämtliche Daten werden, auch dort, vertraulich behandelt.
Die Support Eins GmbH gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch.
Alle Mitarbeiter der Support Eins GmbH sind nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der externe Betriebliche Datenschutzbeauftragte der Support Eins GmbH ist Herr Joachim Kramer, Datenschutzauditor TÜV, Tel: 0800 / 8338700.
Der Kunde ermächtigt die Support Eins GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Nach Vertragsende müssen die, durch die Support Eins GmbH gelieferten Tracking-Geräte (inklusive Zubehör), auf Kosten des Kunden an die Support Eins GmbH zurückgegeben werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Support Eins GmbH stimmt diesen in schriftlicher Form zu.
Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit dieser Vereinbarung verfolgten Ziel am nächsten kommt.
Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen sowie der Durchführung dieser Vereinbarung ist der Sitz der Support Eins GmbH.
Die vom Kunden geschuldeten Gebühren ergeben sich aus den Monatspauschalen der aktuellen Preisliste.
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